Übrigens...

1. Krankenkassen heißen nicht umsonst Krankenkassen. Für präventive und moderne Zahnmedizin fühlen sich Versicherungen oft nicht zuständig. Deshalb sind die meisten Therapiemaßnahmen, die einem modernen internationalen Spezialistenstandard entsprechen von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen.

Dies gilt selbstverständlich auch für viele Leistungen im Bereich der Wurzelkanalbehandlung, oder der Zahnerhaltung, wie sie in unserer Praxis erbracht werden.

Erfreulicherweise erstatten die privaten Krankenversicherungen in Deutschland in der Regel hier entstehende Kosten zum größten Teil.

Gerne erstellen wir auf Wunsch für Sie eine Kostenvorausberechnung vor jeder Behandlung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können, um Modalitäten der Kostenerstattung zu klären.

2. Herr Dr. Vögele nimmt sich Zeit für Sie. Viel Zeit. Daher kann er verständlicherweise andere Dinge nicht tun. Er bittet also höflichst um Verständnis dafür, dass er Schriftverkehr mit Ihrer privaten Krankenkasse grundsätzlich nicht führt.